Modulhandbuch für den Studiengang
Master of Science (Informatik)
Sommersemester 2012
Studiengang Master of Science (Informatik)
Modultitel SK5201 Technikkommunikation - Technik darstellen, beschreiben und vermitteln
Kurztitel
Dozent(in) Voges, R. B.;
Modulverantwortliche(r) Voges, R. B.;
Kurzbeschreibung
Qualifikations- und Lernziele Die Teilnehmer kennen die Grundlagen der Gestaltung und können technische Abbildungen unter ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkte beurteilen. Sie können gezielte Verbesserungen beauftragen oder selbst vornehmen.
Sie kennen die Bedeutung von Abbildungen und wissen, wie sie wahrgenommen und interpretiert werden. Sie können Inhalte gezielt in Bilder umsetzen und eine entsprechende Text-Bild-Kombination aufbauen. Sie kennen unterschiedliche Möglichkeiten, um reale technische Inhalte darzustellen, und können die für ihren Zweck geeignete Methode auswählen.
Sie können Bildinhalte skizzieren, einfache Fotos oder Zeichnungen selbst anfertigen.
Sie kennen Visualisierungsverfahren, können visuelle Merkmale unterscheiden und als Gestaltungsmittel einsetzen und beurteilen.
Lerninhalt
  • Sehen-Wahrnehmen-Visualisieren, Grundlagen der Gestaltung
  • Optimierung der Bildaussage
  • Theorie der schrittweisen Abstraktion
  • Licht und Farbe
  • Kontraste
  • Farbpsychologie
  • Farbe
  • Sequenzierung in der Visualisierung
  • Visualisieren mit symbolischen Mitteln
  • Grundkenntnisse Vektorbilder/Pixelbilder, Kenntnisse in der Bedienung von Zeichen- und Illustrationsprogrammen. Bilderstellung
  • Grundkenntnisse der Bildbearbeitung am Computer
Modultyp Wahlpflichtmodul
Moduldauer 1 Semester
Sprache Deutsch
Lehrformen Vorlesung  2  SWS  Übung  2  SWS   
Literatur  
Creditpoints/Arbeitsaufwand 5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 60 Stunden Präsenzzeit
Voraussetzungen SK5001  Präsentation, Gesprächs- und Verhandlungsführung 
Verwendbarkeit Master Informatik;  
Voraussetzung für die Vergabe von Creditpoints / zu erbringende Leistungen Prüfungsvorleistung: Regelmäßige Teilnahme (75%)
Prüfungsleistung: Referat oder mündliche Prüfung
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der Prüfungsordnung
Häufigkeit des Angebots Jährlich