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„ver.di hat die Position seiner Vorläuferorganisationen ötv und DAG übernommen. (...) Wir haben uns also für ein Studienkontenmodell ausgesprochen. Dies entspricht übrigens auch der Beschlusslage des DGB. (...) Wenn das Konto leer, das Studium aber noch nicht beendet ist, sind Gebühren zu zahlen (...). Bei der Ausgestaltung des Kontenmodells können noch Details festgelegt werden, z.B.: (...) dass eine Überprüfung des Studierendenstatus („studierst du überhaupt noch?“) stattfindet wenn mehr als ein Semester keine Kontenbewegung feststellbar ist, (...) u.s.w.. Alle Steuerungswirkungen, die durch Studiengebühren erwartet werden, müssten (...) eintreten. Dies sind
Um einen Ausgleich zwischen den Bundesländern zu erreichen, müsste ein zusätzliches Instrumentarium eingeführt werden, z.B. (...) das vom CHE schon 1999 vorgeschlagene „GefoS“. (...) Der Anspruch, beliebig lange gebührenfrei zu studieren, ist unsozial und unsolidarisch. (...) Die Studierenden müssen im Studium lernen und trainieren, gesetzte Termine einzuhalten. (...) Argument: Bildung – auch Hochschulbildung – ist eine öffentliche Aufgabe und muss deshalb gebührenfrei bleiben. Antwort: Diese
Argumentation ist falsch. Es gibt andere, den Staat grundsätzlich
verpflichtende Aufgaben (der Daseinsvorsorge), die keinesfalls gebührenfrei
sind, und bei denen auch niemand auf die Idee käme, dies einzufordern (z.B.
Gesundheitsvorsorge, (...) u.a.). (...) Im Übrigen ist die Bildung schon heute
nicht gebührenfrei (z.B. Lehr- und Lernmittel, einschl. Schulbücher). [
Zitiert aus dem Thesenpapier „Studienkonten sind keine Studiengebühren“,
ver.di-FB5, 18.02.05, verteilt auf der Bezirksjugendkonferenz
ver.di-Mittelhessen, Gladenbach, 28.01.06 ]
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