Hinweise zum Verfassen
technischer Berichte
Ein technischer Bericht
(*) soll i.a. mindestens (**) enthalten:
-
einleitende Betrachtungen
über die Lebens-, Arbeits- oder Wissensbereiche, aus denen die
Aufgabenstellung hervorging,
-
die Erörterung des behandelten Problems und seines Stellenwerts,
-
die
Erwähnung möglicher / naheliegender / üblicher Lösungsansätze,
-
die vollständige Konzeption des bevorzugten Lösungsansatzes
mit Begründung seiner Wahl,
-
die Schilderung des konkreten Realisierungsverfahrens und -umfelds,
-
die Angabe, Besprechung und Bewertung der erzielten Ergebnisse,
-
die aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse, Erfahrungen und Folgerungen sowie die offen gebliebenen Fragen,
-
eine
kurze Zusammenfassung des gesamten Projekts mit Bezugnahme auf die ursprünglich verfolgten und
die schließlich erreichten Ziele sowie mit einem Ausblick auf mögliche zukünftige Verbesserungen und Erweiterungen
-
(immer notwendig:) Nennung der Ressourcen, welche zur Bearbeitung des besprochenen Projektes genutzt wurden - insb. Literatur mit Autor, Titel, Auflage, Verlag, (bei Lehrbüchern:) Erscheinungsjahr bzw. (bei Zeitschriften:) Jahrgang sowie Internet-Quellen mit Adresse und Datumsangabe
-
(soweit
zutreffend:) einen Anhang mit allen nützlichen Angaben, die den mit diesem Projekt einhergehenden Erkenntnisgewinn unterstützen, ohne Teile davon zu sein:
spezielle Grundgebiete der Mathematik und Naturwissenschaften, Teile nicht mehr verfügbarer Websites, besondere eingesetzte Codierungstechniken und -details, Spezifikation und Dokumentation der implementierten Software, Anleitung zur Nutzung des lauffähigen Programms, exemplarische Anwendungen und ihre Ergebnisse
etc..
-
eine
archivierbare elektronische Kopie (Diskette, CD, DVD - kein Link!) der kommentierten Software und der zur Kompilierung und Ausführung ggf. benötigten Zusätze (Bibliotheken, Einstellungen der Entwicklungsumgebung etc.).
(***)
Ein
beispielhafter Bericht über die Modellierung
mit der Software Blender und einer über die
Nutzung von SketchUp können hier (anonymisiert) eingesehen werden.
(*)
Die Bezeichnung "technischer Bericht" steht hier für die Mitteilung
über die bereits abgeschlossene Tätigkeit bei einem Praktikum oder Labor,
einer studienbegleitenden oder -abschließenden Arbeit, ähnlich auch bei einem
Forschungs- oder Entwicklungsprojekt. Trotz ihrer inhaltlichen Ähnlichkeit
fallen nicht darunter z.B. Spezifikationen, Lasten- oder Pflichtenhefte und vor
allem Tagebücher oder Erlebnisberichte.
(**) Die Aufzählung dieser Kriterien sagt nichts aus über die Textlänge, die
zur Realisierung jedes der angeführten Punkte erforderlich ist. Diese kann
zwischen einem Nebensatz und einem Kapitel variieren, je nach Schwerpunktsetzung
innerhalb der konkreten Arbeit.
(***) Es ist nützlich und angenehm, auch den Bericht selbst in elektronischer
Form zur Verfügung zu stellen; damit wird die Entnahme von Textstellen,
Gleichungen oder Abbildungen erleichtert, was auch der Dokumentation und der Kommunikation
mit den Betroffenen dient.
Letzte Aktualisierung: 07.05.2013
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