Prof. Dr. Aris Christidis 

Fachgebiet Praktische Informatik


 

Ein Brief...

 

… mit einer Reflexion über das Deutsche Grundgesetz aufgrund bis dahin gemachter Justiz-Erfahrungen (s.u.) wurde Ende 2017 ausgelöst, als die von Fritz Bauer gegrüdete Humanistische Union dazu einlud (bei Nicht-Erreichbarkeit s. ursprüngliche Einsendung).  

 

… des EU-Petitionsausschusses lud für den 05.05.2015 zur Anhörung im Brüsseler Parlament ein. Anders als am 01.04.2014 (s.u.) folgten dort auf die Beiträge der Petenten, darunter auf jenen des Autors, recht deutliche Worte der Ausschußmitglieder, vor allem des MdEP Prof. N. Marias (GR) und des MdEP E. Martin (F) (– vgl. 3,5stündige Sitzung des PETI-Ausschusses, insb. ab der 57. Minute). Eine Nachwirkung davon war eine längere Reportage in der ARD am 04.11.2015, die Teile derselben Problematik behandelte (Autor ab 5' 50"). 

Vorausgegangen war die (für diese Präsenz kaum relevante) Aussage der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmißbrauchs am 25.09.2010, die Kinder des Verfassers seien spätestens ab 2009 von der eigenen Mutter sexuell mißbraucht worden. Auch die Information, daß das Gießener Jugendamt, die Staatsanwaltschaft, das Familiengericht und das Frankfurter Oberlandesgericht bis heute weder die Bundesbeauftragte, noch andere, verbindlich positionierte Experten anhören wollten, wäre an dieser Stelle von begrenztem Interesse gewesen. Interessanter wäre evtl. zu erfahren, daß der Unterzeichner kurz davor verdächtigt wurde, im SS 2010, zwischen zwei Vorlesungen, mit seinem Auto fremde Kleinkinder an die Adresse seiner verstorbenen Eltern in Griechenland entführt zu haben, und daß (gem. Mitteilung des Hess. Datenschutzbeauftragten vom 14.09.2011) es just die für seine Kinder zuständige Familienrichterin A. Keßler-Bechtold gewesen war, die ihn denunziert und damit u.a. am 01.07.2010 eine Hausdurchsuchung bei ihm ausgelöst hatte (inkl. Suche nach Kindern in Schubladen etc.). 

Erst am 12.02.2014 stellte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. fest, daß eine solche Kindesentführung weder stattgefunden hatte, noch von jemandem glaubhaft behauptet worden war. Nachdem aber (am 28.06.2012), der Hess. Landtagspräsident meinte, das habe mit der dienstlichen Situation an der THM zu tun und die Anwälte des Landes Hessen (am 25.11.2013) verkündeten, das alles und vieles mehr sei mit den (Zitat) „Einstellungen und Gesinnungen" des Verfassers zu erklären, bekam die Angelegenheit einen Bezug zum über ein Jahrzehnt zuvor erhaltenen Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union für „das Eintreten (...) für Völker- und Verfassungsrecht“. Die Schilderung des gesamten Komplexes bildete schließlich einen 166-Seiten-starken Schriftsatz, der am 23.04.2015 dem OLG Frankfurt/M. (und dem EU-Parlament) vorgelegt wurde. Mehreren heute amtierenden Repräsentanten des Landes Hessen wird darin Folter vorgeworfen. 

Im Sommer 2019 wurde eine Kurzfassung der aktualisierten Historie als Buchbeitrag veröffentlicht. 

 

... an den EU-Petitionsausschuß soll auch eine Rolle dabei gespielt haben, daß spontan angereiste Petenten auf einer Sitzung des Petitionsausschusses des EU-Parlamentes am 01.04.2014 Rede- und Antwortrecht bekamen; der Inhalt einer mitgebrachten Presseerklärung konnte damit zwar unvorbereitet, aber live vorgetragen werden (vgl. Sitzung des PETI-Ausschusses 18:02:16 - 18:08:29, 18:36:40 - 18:39:13). Dem Vernehmen nach ging diese unerwartete Wende auf die dankenswerte Initiative des konservativen Abweichlers Philippe Boulland (F) zurück, dessen später herausgegebene Presseerklärung in deutscher Übersetzung vorliegt. Anwalt und diverse Blogger machten später die hier zugrunde liegende Geschichte öffentlich bekannt.

 

... an die Unterzeichnerinnen & Unterzeichner des offenen Briefes von Doktoranden an die Bundeskanzlerin am 24.02.2011 sollte das eigene Unverständnis für die (über 60.000mal) dort geäußerte Empörung über die Plagiatsaffäre des Verteidigungsministers K.-Th. zu Guttenberg zum Ausdruck bringen. (Zur Aktualisierung: Der im Brief erwähnten damaligen Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Schavan, wurde zwei Jahre später, im Februar 2013, ebenfalls der Doktortitel aberkannt, wegen der darin erkennbaren „plagiierenden Vorgehensweise". Schavan räumte „Flüchtigkeitsfehler“ ein.)

 

... an ver.di-Vertrauensleute führte zu 3 Anträgen an die 3. Fachbereichskonferenz Mittelhessen am 18.06.2010. Darin ging es um die Umsetzung von Art. 23 (Recht auf Arbeit) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wenigstens als Bürgerrecht auf Arbeit, um eine gesetzliche Regelung des in der Hessischen Landverfassung (Art. 29) vorgesehenen Streikrechtes für Beamte sowie um die Garantie des spätestens seit dem Kapp-Putsch (1920) bewährten Rechts auf politischen Streik. Alle Anträge wurden fast einstimmig (jeweils mit Ausnahme einer Stimme) angenommen.

 

... an ver.di hätte nicht gereicht: es wurde schließlich ein Antrag der ver.di-Gruppe an der hiesigen Hochschule an die 2. Fachbereichskonferenz Mittelhessen am 23.06.2006, nachdem sich diese Gewerkschaft (im Einklang mit dem DGB) in Thesenpapieren, Beschlüssen u.ä. Dokumenten für "Studienkonten" und damit für eine Form von Studiengebühren ausgesprochen hatte. Der Antrag wurde von den Delegierten einstimmig angenommen. 

 

... an das Betreiber-Team befaßt sich mit der Beurteilung des Autors durch www.MeinProf.de (Stand: 05.03.06).

 

... -genauer: eine Presseinformation der Hessischen Landesregierung- an die öffentlichen Bediensteten informierte am 10.03.2005 u.a. über die Eignung elektronischer Fußfesseln nicht nur für Straftäter, die auf Bewährung entlassen werden, sondern auch für Langzeitarbeitslose und therapierte Suchtkranke.

 

... an den Hochschullehrerbund ( hlb ) diente Ende 2004 dem Protest dagegen, daß diese Organisation, sonst durchaus weltoffen und bildungsfreundlich, nunmehr vor dem real existierenden Kapitalismus kapituliert und die alte Forderung nach (gebühren-) freiem Zugang zum Wissen für alle aufgibt. (Manch eine/n mag es trösten, daß der hlb noch nicht so weit geht, Gebühren für die Offiziersausbildung bzw. für Bundeswehrhochschulen zu befürworten.)

 

... kann sich auch erübrigen, wenn einem die Worte fehlen - etwa bei der Überlegung, ob (ähnlich den Kopftüchern) bald auch Röcke aus hessischen Amtsstuben und Schulklassen verbannt werden sollen. Denn man kann gewiß auch den Standpunkt vertreten, das Tragen von Röcken (ausgenommen Super-Mini) könne für eine Auslegung des Islam im Sinne des politischen Islamismus stehen, die mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht vereinbar sei. „Damit ist es nicht in Einklang zu bringen mit einem Verfassungswert, der in unserem Grundgesetz verankert ist.“ 
Will heißen: In einem modernen, toleranten Land tolerieren wir nichts, was auch nur an Intoleranz erinnert.
Nichts Falsches tut hingegen schon heute, wer mit Piratentuch oder Baseball-Mütze im öffentlichen Dienst erscheint: Diese textilen Requisiten stehen geradezu für das Fehlen jedweder politischen Geisteshaltung - und verbürgen somit auch die Abwesenheit des politischen Islamismus. Ob in Zukunft auch Nonnen auf diese Variante der Kopfbedeckung ausweichen, um ihrem Religionsunterricht unbehelligt nachgehen zu können (und ob dann der Schirm der Baseball-Mütze gewohnheitsbedingt hinten getragen wird), war bei der letzten Aktualisierung dieser Homepage nicht bekannt.

(kursiv: Zitat aus dem Newsletter der Hessischen Landesregierung vom 8. Oktober 2004 unter der Überschrift "Kopftuchverbot für hessische Beamtinnen beschlossen" - darin in Anführungsstrichen: ein Zitat der hessischen Kultusministerin Karin Wolff)

 

... mit einer Stellungnahme zum Wissenschaftstarifvertrag, den der Wissenschaftsrat Ende Januar 2004 empfohlen hatte, richtete sich an den Fachbereich Hochschul- und Forschungspolitik der Gewerkschaft ver.di.

(Der Wissenschaftsrat hatte in seinen "Empfehlungen" gravierende Änderungen in der Personalpolitik wissenschaftlicher Einrichtungen vorgeschlagen, denen ver.di in einer unmittelbar danach erschienenen Pressemitteilung zugestimmt hatte.)

 

... an die Redaktion der Hochschul-internen "Drucksache" zum Thema Studiengebühren hatte zum Anlaß eine sehr kritische, konsistente und kompetente Stellungnahme, die einer der amtierenden Vizepräsidenten, Hajo Köppen, im Juni 2003 zu dieser Problematik abgegeben hatte. 

(In Ermangelung eines Originals ist hier der abgetastete Text "Rahmenbedingungen des Studienerfolgs verbessern" aus Drucksache 42 nach OCR-Behandlung dokumentiert; d.h., evtl. verbliebene Erkennungsfehler sind nicht dem Original zuzuordnen.)

 

... an die Redaktion der Wochenzeitschrift DIE ZEIT zum Thema Hochschulreform erging im März 2003 nach Abdruck eines Artikels von dem Leiter des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) und früheren Rektor der Universität Dortmund, Detlef Müller-Böling. 

(Der Text mit dem Titel "Die Reformuni" war/ist auch im Internet unter http://www.zeit.de/ zu lesen und -je nach eigenem Erfahrungshorizont- von einer nur schwer nachvollziehbaren Euphorie erfüllt. Eine herausragende Darstellung der Zusammenhänge um die Kommerzialisierung der Bildung findet sich bei Prof. Dr. Martin Bennhold, Universität Osnabrück.)

 

Letzte Aktualisierung: 15.04.2020

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