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Ein Brief...
… mit einer Reflexion über das Deutsche Grundgesetz aufgrund bis dahin gemachter Justiz-Erfahrungen (s.u.) wurde Ende 2017 ausgelöst, als die von Fritz Bauer gegrüdete Humanistische Union dazu einlud (bei Nicht-Erreichbarkeit s. ursprüngliche Einsendung).
… des EU-Petitionsausschusses lud für den 05.05.2015
zur Anhörung im Brüsseler
Parlament ein. Anders als am
01.04.2014 (s.u.) folgten dort auf die Beiträge der Petenten, darunter auf jenen
des
Autors, recht deutliche Worte der Ausschußmitglieder, vor allem des MdEP Prof.
N. Marias (GR) und des MdEP E.
Martin (F) (– vgl. 3,5stündige Sitzung
des PETI-Ausschusses, insb. ab der 57. Minute). Eine Nachwirkung
davon war eine längere Reportage
in der ARD am 04.11.2015, die Teile derselben Problematik behandelte
(Autor ab 5' 50").
... an den EU-Petitionsausschuß soll auch eine Rolle dabei gespielt haben, daß spontan angereiste Petenten auf einer Sitzung des Petitionsausschusses des EU-Parlamentes am 01.04.2014 Rede- und Antwortrecht bekamen; der Inhalt einer mitgebrachten Presseerklärung konnte damit zwar unvorbereitet, aber live vorgetragen werden (vgl. Sitzung des PETI-Ausschusses 18:02:16 - 18:08:29, 18:36:40 - 18:39:13). Dem Vernehmen nach ging diese unerwartete Wende auf die dankenswerte Initiative des konservativen Abweichlers Philippe Boulland (F) zurück, dessen später herausgegebene Presseerklärung in deutscher Übersetzung vorliegt. Anwalt und diverse Blogger machten später die hier zugrunde liegende Geschichte öffentlich bekannt.
... an die Unterzeichnerinnen & Unterzeichner des offenen Briefes von Doktoranden an die Bundeskanzlerin am 24.02.2011 sollte das eigene Unverständnis für die (über 60.000mal) dort geäußerte Empörung über die Plagiatsaffäre des Verteidigungsministers K.-Th. zu Guttenberg zum Ausdruck bringen. (Zur Aktualisierung: Der im Brief erwähnten damaligen Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Schavan, wurde zwei Jahre später, im Februar 2013, ebenfalls der Doktortitel aberkannt, wegen der darin erkennbaren „plagiierenden Vorgehensweise". Schavan räumte „Flüchtigkeitsfehler“ ein.)
... an ver.di-Vertrauensleute führte zu 3 Anträgen an die 3. Fachbereichskonferenz Mittelhessen am 18.06.2010. Darin ging es um die Umsetzung von Art. 23 (Recht auf Arbeit) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wenigstens als Bürgerrecht auf Arbeit, um eine gesetzliche Regelung des in der Hessischen Landverfassung (Art. 29) vorgesehenen Streikrechtes für Beamte sowie um die Garantie des spätestens seit dem Kapp-Putsch (1920) bewährten Rechts auf politischen Streik. Alle Anträge wurden fast einstimmig (jeweils mit Ausnahme einer Stimme) angenommen.
... an ver.di hätte nicht gereicht: es wurde schließlich ein Antrag der ver.di-Gruppe an der hiesigen Hochschule an die 2. Fachbereichskonferenz Mittelhessen am 23.06.2006, nachdem sich diese Gewerkschaft (im Einklang mit dem DGB) in Thesenpapieren, Beschlüssen u.ä. Dokumenten für "Studienkonten" und damit für eine Form von Studiengebühren ausgesprochen hatte. Der Antrag wurde von den Delegierten einstimmig angenommen.
... an das Betreiber-Team befaßt sich mit der Beurteilung des Autors durch www.MeinProf.de (Stand: 05.03.06).
... -genauer: eine Presseinformation der Hessischen Landesregierung- an die öffentlichen Bediensteten informierte am 10.03.2005 u.a. über die Eignung elektronischer Fußfesseln nicht nur für Straftäter, die auf Bewährung entlassen werden, sondern auch für Langzeitarbeitslose und therapierte Suchtkranke.
... an den Hochschullehrerbund ( hlb ) diente Ende 2004 dem Protest dagegen, daß diese Organisation, sonst durchaus weltoffen und bildungsfreundlich, nunmehr vor dem real existierenden Kapitalismus kapituliert und die alte Forderung nach (gebühren-) freiem Zugang zum Wissen für alle aufgibt. (Manch eine/n mag es trösten, daß der hlb noch nicht so weit geht, Gebühren für die Offiziersausbildung bzw. für Bundeswehrhochschulen zu befürworten.)
... kann sich auch erübrigen, wenn einem die Worte fehlen - etwa bei der
Überlegung, ob (ähnlich den Kopftüchern) bald auch Röcke aus hessischen Amtsstuben und
Schulklassen verbannt werden sollen. Denn man kann gewiß auch den Standpunkt vertreten,
das Tragen von Röcken (ausgenommen Super-Mini) könne für eine Auslegung des Islam im Sinne des politischen Islamismus stehen,
die mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht vereinbar sei. „Damit ist es nicht in Einklang zu bringen mit
einem Verfassungswert, der in unserem Grundgesetz verankert ist.“ (kursiv: Zitat aus dem Newsletter der Hessischen Landesregierung vom 8. Oktober 2004 unter der Überschrift "Kopftuchverbot für hessische Beamtinnen beschlossen" - darin in Anführungsstrichen: ein Zitat der hessischen Kultusministerin Karin Wolff)
... mit einer Stellungnahme zum Wissenschaftstarifvertrag, den der Wissenschaftsrat Ende Januar 2004 empfohlen hatte, richtete sich an den Fachbereich Hochschul- und Forschungspolitik der Gewerkschaft ver.di. (Der Wissenschaftsrat hatte in seinen "Empfehlungen" gravierende Änderungen in der Personalpolitik wissenschaftlicher Einrichtungen vorgeschlagen, denen ver.di in einer unmittelbar danach erschienenen Pressemitteilung zugestimmt hatte.)
... an die Redaktion der Hochschul-internen "Drucksache" zum Thema Studiengebühren hatte zum Anlaß eine sehr kritische, konsistente und kompetente Stellungnahme, die einer der amtierenden Vizepräsidenten, Hajo Köppen, im Juni 2003 zu dieser Problematik abgegeben hatte. (In Ermangelung eines Originals ist hier der abgetastete Text "Rahmenbedingungen des Studienerfolgs verbessern" aus Drucksache 42 nach OCR-Behandlung dokumentiert; d.h., evtl. verbliebene Erkennungsfehler sind nicht dem Original zuzuordnen.)
... an die Redaktion der Wochenzeitschrift DIE ZEIT zum Thema Hochschulreform erging im März 2003 nach Abdruck eines Artikels von dem Leiter des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) und früheren Rektor der Universität Dortmund, Detlef Müller-Böling. (Der Text mit dem Titel "Die Reformuni" war/ist auch im Internet unter http://www.zeit.de/ zu lesen und -je nach eigenem Erfahrungshorizont- von einer nur schwer nachvollziehbaren Euphorie erfüllt. Eine herausragende Darstellung der Zusammenhänge um die Kommerzialisierung der Bildung findet sich bei Prof. Dr. Martin Bennhold, Universität Osnabrück.)
Letzte Aktualisierung: 15.04.2020
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