Klausurzulassung Betriebssysteme



Zulassungsvoraussetzungen

Für die Klausuren im Fach "Betriebssysteme" müssen gemäß Prüfungsordnung/Modulkatalog als Teilnahmevoraussetzung zwei Hausübungen erfolgreich bearbeitet werden. Die genauen Bestimmungen werden vom zuständigen Dozenten (Prof. Dr. Geisse bzw. Prof. Dr. Jäger) jeweils zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.